Die Bundesregierung hat ein neues Strompreis-Entlastungspaket für 2026 beschlossen. Doch während die Industrie profitiert, spüren viele kleine Unternehmen und private Haushalte die Entlastung nur sehr schwach.
→ Senkung der Stromsteuer: auf EU-Mindestsatz, gilt nur für die Industrie, nicht für Privathaushalte.
→ Zuschüsse zu den Netzentgelten: gilt auch für kleinere Unternehmen und private Haushalte.
Ab 2026 sinkt die Stromsteuer für die Industrie (Produktionsgewerbe, Landwirtschaft, Forstwirtschaft) dauerhaft auf das EU-Mindestmaß. Damit sollen etwa 600.000 Unternehmen, darunter viele Mittelständler (z. B. Bäckereien, Handwerker, Metallbauer industrielle Betriebe), entlastet werden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass nur 15 Prozent der Unternehmen in Deutschland von der Stromsteuer-Senkung profitieren.
Durch den Zuschuss bei den Netzentgelten sollen die Strompreise für private Verbraucher und kleine Gewerbe laut Bundesregierung im Schnitt um rund 2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) sinken. Klingt nach viel, ist aber deutlich weniger als die im Koalitionsvertrag versprochenen 5 Cent – und selbst diese 2 Cent werden nicht überall ankommen.
Mehr Informationen zu: Strompreiszusammensetzung, Netzentgelten, Strompreisentwicklung
Netzentgelte machen aktuell etwa 28 % des Strompreises aus und sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Der Bund unterstützt die vier großen Übertragungsnetzbetreiber ab 2026 jährlich mit 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, um die Netzentgelte zu stabilisieren: Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW.
Die Idee: Diese Milliarden sollen die Netzentgelte dämpfen und so die Strompreise für alle senken. Über die regionalen Verteilnetzbetreiber (über 800 in Deutschland) soll der Effekt schließlich auch bei den Haushalten und Unternehmen ankommen.
Das Wirtschaftsministerium rechnet für private Kunden mit einer Entlastung von 1,3 bis 2,4 Cent/kWh. Für einen Vier-Personen-Haushalt entspricht das 60 bis 70 Euro im Jahr. Aber: Die Höhe der Entlastung hängt stark vom Wohnort ab – und ob der Energieversorger die Entlastung überhaupt weitergibt, denn eine Verpflichtung dazu gibt es nicht, nur einen Appell der Ministerin.
Die Entlastungen fallen je nach Region sehr unterschiedlich aus.
Hier können Haushalte am stärksten von evtl. sinkenden Netzentgelten profitieren. Je nach Stromanbieter schwankt zudem noch, wie viel wirklich ankommt, denn die Weitergabe der Entlastung ist gesetzlich nicht verpflichtend.
| Bundesland | Veränderung zu 2025 |
|---|---|
| Bundesweit | -16 % |
| alte Bundesländer | -16 % |
| neue Bundesländer | -16 % |
| Baden-Württemberg | -17 % |
| Bayern | -20 % |
| Berlin | -23 % |
| Brandenburg | -23 % |
| Bremen | -8 % |
| Hamburg | -17 % |
| Hessen | -13 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | -22 % |
| Niedersachsen | -18 % |
| Nordrhein-Westfalen | -12 % |
| Rheinland-Pfalz | -14 % |
| Saarland | -13 % |
| Sachsen | -12 % |
| Sachsen-Anhalt | -15 % |
| Schleswig-Holstein | -17 % |
| Thüringen | -16 % |
Karte der Stomnetzbetreiber in Deutschland (ene’t)
Für private Haushalte heißt das: Ab 2026 gibt es zwar eine spürbare, aber eher überschaubare Entlastung bei den Strompreisen. Wer im „richtigen“ Netzgebiet wohnt, spart am meisten. Wer Pech hat, bekommt nur die Hälfte. Und solange Energieversorger nicht verpflichtet sind, die Entlastung voll durchzureichen, bleibt ein Unsicherheitsfaktor.
307 regionale Stromversorger planen zum Jahreswechsel 2026 Strompreissenkungen von durchschnittlich 8,9 Prozent, wovon rund 3,1 Millionen Haushalte in der Grundversorgung profitieren. Gleichzeitig wurden 12 Strompreiserhöhungen angekündigt, die im Durchschnitt bei 1,4 Prozent liegen. Am stärksten sinken die Preise in Sachsen mit einem Minus von 8,5 Prozent und einer Entlastung von rund 143 Euro pro Jahr. In Baden-Württemberg fallen die Grundversorgungspreise um 6,6 Prozent, was etwa 118 Euro Ersparnis bedeutet. Sachsen-Anhalt verzeichnet Preisrückgänge von rund 6,1 Prozent (-106 Euro), gefolgt von Brandenburg mit minus 3,3 Prozent (-56 Euro). Nordrhein-Westfalen spart im Schnitt 2,5 Prozent ein, was rund 46 Euro Entlastung entspricht. In Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt es ebenfalls leichte bis moderate Senkungen, die aber unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Kaum spürbare Entlastungen gibt es in Bayern (-0,8 Prozent) und Niedersachsen (-0,9 Prozent). Komplett leer ausgehen Haushalte in Berlin und Hamburg, wo bislang keine Preissenkungen angekündigt wurden. Damit zeigt sich ein deutliches Nord-Süd- und Ost-West-Gefälle: Die größten Gewinner liegen im Osten und Südwesten, während der Norden weitgehend ohne Vorteile bleibt.
Quelle: Stromversorger, Verivox
"Die Wirkung des Zuschusses verteilt sich nicht gleichmäßig über Deutschland. In Regionen mit hoher Eigenenergieerzeugung machen die Übertragungsnetzentgelte nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten aus – dort fällt der Entlastungseffekt entsprechend kleiner aus. Deutlich stärker profitieren Verbraucher in Gebieten, die stärker auf Strom aus überregionalen Netzen angewiesen sind.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor: Energieversorger müssen die Entlastung nicht zwingend an ihre Kunden weitergeben. Ob die Preissenkung tatsächlich spürbar wird, entscheidet also auch die Preispolitik des jeweiligen Anbieters."
Linda Marie Holm, Leit. Redakteurin Strom-Report
direkte Entlastung von Stromkunden durch Senkung der Stromnetzentgelte 2026 (Gesetzesentwurf)
Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln zur Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte pro Jahr (insgesamt 26 Mrd.)
Mittel stammen aus dem Klima‑ und Transformationsfonds (KTF), Entlastung für Folgejahre
Schätzungen zufolge könnte das Netzentgelt um 1 bis 2 Cent pro kWh sinken (im Bundesdurchschnitt)
Reduzierung der Netzentgelte individuell. Hängt von regionaler Erzeugung, vom Verbrauch des Haushalts und der Netzstruktur ab.
MwSt-Effekt: auf Netzentgelt wird Mehrwertsteuer erhoben, sodass die tatsächliche Endpreis-Entlastung höher ausfällt.
Weitergabe an Kunden ist nicht garantiert: Energieversorger sind zur Weitergabe der Zuschüssen an Kunden nicht verpflichtet, da es sich nicht um eine “Steuersenkung” handelt.
Entlastung durch die Senkung der Netzentgelte ist ab 2026 geplant
Quellen: BMWE, ZfK, BDEW, ZDF, Verivox
| Thema | Eckdaten |
|---|---|
| Zuschuss 2026 | 6,5 Mrd. €, evtl. jährlich ab 2026 |
| Finanzierung | Klima‑ und Transformationsfonds (KTF) |
| Verringerung Netzentgelt | 1 - 2 Ct/kWh |
| Haushaltsersparnis | 24 € bis 48 € pro Jahr (2-Personen-Haushalt), Ersparnis individuell |
| Verteilung | regional unterschiedlich, besonders entlastet: Regionen mit hohen Netzentgelten |
| Quelle | Geschätzte Entlastung |
|---|---|
| Energiepol. Sprecher CDU (Andreas Lenz) | ca. 2 Ct/kWh |
| Bundesfinanzministerium | 1,3 – 2,4 Ct/kWh |
| Verivox | 1,6 Ct/kWh |
| BDEW‑Berechnung | 1,3 Ct/kWh |
| Entlastungseffekt | Entlastung 2 Personen mit 2.400 kWh p.a. | Entlastung 4 -Personen mit 4.000 kWh p.a. |
|---|---|---|
| 1,0 Cent/kWh | 24 Euro | 40 Euro |
| 1,3 Cent/kWh | 31 Euro | 52 Euro |
| 1,6 Cent/kWh | 38 Euro | 64 Euro |
| 2,0 Cent/kWh | 48 Euro | 80 Euro |
| 2,4 Cent/kWh | 58 Euro | 96 Euro |
Strom-Report empfiehlt: Wer 2026 keine böse Überraschung erleben will, sollte die Preisblätter der Netzbetreiber genau im Blick behalten. Für 2025 lohnt sich ein Vergleich ebenso wie für die neu veröffentlichten Werte ab Januar 2026.
Preisblätter finden Sie auf der Website Ihres Netzbetreibers.
→ Achten Sie besonders auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde.
→ Prüfen Sie, ob die reduzierten Netzentgelte korrekt berücksichtigt sind.
→ Fragen Sie bei Ihrem Energieversorger nach, ob die Entlastung komplett weitergegeben wird.
So behalten Sie die Kontrolle – und stellen sicher, dass die angekündigte Entlastung auch wirklich in Ihrem Portemonnaie landet.